§ 1 StVO
Grundregeln im Straßenverkehr
Sicherheit beginnt mit Vorsicht, Rücksicht und einem realistischen Blick auf andere Verkehrsteilnehmer.
Vorsicht & Rücksicht
Verhalte dich so, dass niemand geschädigt, gefährdet, mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Vertrauensgrundsatz
Du darfst grundsätzlich auf regelgerechtes Verhalten vertrauen – nicht aber bei erkennbaren Fehlern oder besonders schutzbedürftigen Personen.
Rechne bei Kindern, älteren oder hilfsbedürftigen Menschen sowie Personen mit Behinderung jederzeit mit Fehlern.
Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gelten immer.